Information zur Honoaraberechnung bei Privatversicherten 

Das Problem der Ablehnung eingereichter Honorarforderungen durch private Krankenversicherungen ( PKV) betrifft  viele Privatpatienten und Therapeuten. Die PKV lehnt oft die volle Erstattung der Honorarforderung ab, indem Sie diese als überhöht einstuft, selbst wenn die Höhe der Forderung angemessen und marktüblich ist. In der Praxis werden häufig nur Honorare bis zur Höhe der Beihilfesätze für Beamte anerkannt, während höhere Forderungen zurückgewiesen werden.  

Vertragsbeziehung und Erstattungssituation

Vertragsverhältnis:

Zwischen dem Therapeut und dem Privatpatient besteht ein Behandlungsvertrag gemäß §611 ff. BGB. Darin verpflichtet sich der Therapeut, die vereinbarten therapeutischen Leistungen zu erbringen, während der Patient sich verpflichtet, das vereinbarte Honorar unabhängig von der Erstattung durch die PKV zu zahlen. 

Leistungsbeschreibung:

Im Bereich der Privaten Krankenversicherung ( PKV)  gibt es keine vertraglichen Bindung zwischen PKV und Therapeut hinsichtlich einer genauen Leistungsbeschreibung, Therapiedauer oder -Inhalte. Dies führt dazu dass der Patient selbst entscheiden muss, welche Therapie er benötigt, um sein Leiden bestmöglich behandeln zu lassen. 

Einschränkungen durch die PKV

Privatversicherte müssen darauf achten, dass ihr Versicherungsvertrag keine Klauseln enthält, die die Kostenerstattung für Heilmittel der Höhe nach begrenzt. Es kann vorkommen, dass solche Klauseln die Erstattung auf den Betrag der Beihilfesätze für Beamte beschränkt, was zu den beschriebenen Ablehnungen führt. 

Empfehlungen für Patienten 

Vertrag sorgfältig prüfen: Stellen Sie sicher, dass ihr Vertrag keine Versteckten Klauseln enthält, die die Erstattung der Heilmittel beschränken.

Transparente Kommunikation: Informieren sie sich bei ihrer PKV über die Erstattungsbedingungen und klären sie vor Beginn der Therapie ab, welche Kosten übernommen werden. 
Dokumentation der Leistungen: Lassen Sie sich von dem Therapeuten eine detaillierte Leistungsbeschreibung geben, um die Angemessenheit der Honorarforderung besser belegen zu können. 
Rechtsberatung einholen: Im Falle von Erstattungsproblemen kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche besser durchzusetzen. 

Mögliche rechtliche Schritte
Falls eine Erstattung abgelehnt wird, kann es sinnvoll sein, rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen, um die berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Ein Anwalt, der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist, kann hierbei unterstützen und die Erfolgsaussicht einer Klage prüfen. 

 

 

Welches Honorar ist angemessen?

Da im Bereich der privat versicherten Patienten keine einheitliche Tarifverträge existieren, hat sich in den Heilberufen bislang die Verfahrensweise bewährt, aktive therapeutische Maßnahmen mit dem 1,4- 2,3 fachen des höchsten Satzes einer gesetzlichen Krankenversicherung zu berechnen. Dies wurde in mehreren Gerichten in der ersten und zweiten Instanz bestätigt. Sie haben daher die Möglichkeit sich aus diesen Tarifen den bestmöglichen für sich auszusuchen. Wenn sie die Privatpreisgestaltung und die Rechtsprechung zu diesem Thema informieren möchten, empfehle ich ihnen die Internetseite www.privatpreise.de